Skip to main content
Publikationen

Vermieter und Mieter tragen Klimaverantwortung

By 28. Dezember 2020Juli 26th, 2021No Comments

Auch Büronutzer können nachhaltig agieren

„Nach Corona ist wieder Klima“ schrieb der Vorstandsvorsitzende eines der größten deutschen Wohnungskonzerne vor Kurzem in einem Gastkommentar. Die Aussage ist klar: Auch wenn das Jahr 2020 im Schatten der Covid-19-Pandemie stand, wird in naher Zukunft wieder ein anderes ebenso globales Thema unsere Gesellschaft und Wirtschaft beschäftigen: der Schutz unseres Klimas und damit auch das Ziel, mehr Nachhaltigkeit im Gebäudesektor umzusetzen.

Im Wohnbereich wird seit Jahren vieles unternommen, um Emissionen und den Energieverbrauch zu reduzieren. Es gibt zahlreiche Umlagen, steuerliche Vergünstigungen – und die entsprechenden Nadelöhre. Immer wieder hört man die Kritik, warum zum Beispiel auf Mietshäuser und andere Büroflächen keine Solarpanele gebaut werden, um sogenannten Mieterstrom zu erzeugen. Auch hat vor einiger Zeit ein Logistikinvestor sich gefragt, warum Photovoltaikanlagen großflächig auf landwirtschaftlichen Äckern gebaut werden, deren Errichtung auf den Flachdächern von Logistikhallen aber kaum möglich ist. In beiden Fällen sind es steuerrechtliche Überlegungen, die die nachhaltige Energieproduktion am Gebäude selbst verhindern. Denn anders als bei vom Eigentümer selbstgenutzten Häusern führt die Produktion von Strom auf vermieteten Immobilien zur gewerblichen Infizierung, sodass auch die Mieteinnahmen der Gewerbesteuer unterliegen.

Die gleichen Herausforderungen treffen auch auf Büroimmobilien zu. Nachhaltiges Bauen, energiesparende Maßnahmen und die klimaneutrale Stromerzeugung gelten heute als Selbstverständlichkeit, wenn man für Büroneuentwicklungen Mieter sucht. Dabei darf aber die Verantwortung für eine klimafreundliche Immobiliennutzung nicht ausschließlich auf den Schultern der Vermieter lasten. Auch die Nutzer der Immobilien sind verpflichtet, sich an ökologische Standards zu halten. Was bringt etwa die Bereitstellung von unterschiedlichen Abfalltonnen, wenn die Mieter diese nicht nutzen? Was bringen die beste Belüftungsanlage und eine kluge Wärme- und Kälteisolierung, wenn die Mieter beim Rauchen Bürofenster aufreißen, um sich den Weg auf den Balkon oder in den Raucherbereich zu sparen?

Zu einer klimafreundlichen Nutzung von Gewerbeimmobilien gehört nicht allein die Immobilienausstattung, die vom Vermieter ausgeht, sondern auch eine klimaverantwortliche Nutzung dieser Ausstattung, was wiederum im Verantwortungsbereich des Mieters liegt. Eine Möglichkeit, solche Ziele gemeinsam zu erreichen, ist es, neben dem klassischen Mietvertrag auch energetische und ökologische Verhaltensregeln zur Verfügung zu stellen. So können Vermieter und Mieter gemeinsam identifizieren, wie Energie und Kosten auf der einen Seite eingespart und klimaschädliche Emissionen auf der anderen Seite verringert werden können. Denn nur wenn Mieter und Vermieter gemeinsam Klimaverantwortung tragen, lässt sich Nachhaltigkeit im Gebäudesektor auch effektiv umsetzen.