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Zukunftsfinanzierungsgesetz stärkt den Mittelstand

By 20. Februar 2024No Comments
Zukunftsfinanzierungsgesetz

Mehr privates Kapital mobilisieren und den Finanzplatz Deutschland attraktiver machen – das sind die Ziele des Zukunftsfinanzierungsgesetzes, das Mitte November 2023 vom Bundestag verabschiedet wurde. Was das Gesetz konkret beinhaltet, wie die Ziele umgesetzt werden sollen und wie es der gesamten Wirtschaft dienen kann, lesen Sie in unserem Blogbeitrag.

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz zielt mit mehreren konkreten Punkten auf die Stärkung innovationsstarker Start-ups sowie kleiner und mittlerer Unternehmen ab: Zunächst werden die Möglichkeiten der Mitarbeiterkapitalbeteiligung verbessert. Der steuerfreie Höchstbetrag für die jährliche Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird von 1.440 auf 2.000 Euro angehoben. Außerdem wird die Steuerstundung bis zur Veräußerung ausgeweitet: Während bisher nur wenige Unternehmen davon profitierten, soll die steuerliche Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung nun auf mehr Unternehmen ausgeweitet werden, so dass auch kleine und mittlere Unternehmen davon profitieren können. Junge Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen werden dadurch als Arbeitgeber attraktiver, da sie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leichter am gemeinsamen Unternehmenserfolg beteiligen können.

Mindestmarktkapitalisierung für Börsengang gesenkt
Um mehr Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt zu ermöglichen, wurde die Mindestmarktkapitalisierung für einen Börsengang gesenkt. Statt der bisher notwendigen 1,25 Millionen Euro soll künftig eine Million Euro für einen Börsengang ausreichen. Damit erhalten auch mehr kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups die Möglichkeit, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Belegschaftsaktien am Unternehmen zu beteiligen. Um Börsengänge generell zu erleichtern, werden zudem die regulatorischen Anforderungen vereinfacht, so dass ein bisher notwendiger Mitantragsteller für kleinere Unternehmen entfällt und damit die Kosten für den Börsengang sinken. Um den Kurs kleinerer Unternehmen bei der Kapitalisierung über die Börse nicht durch Fremdinteressen zu gefährden, führt das Gesetz außerdem zudem wieder Mehrstimmrechtsaktien ein, die bis zu zehn Mehrfachstimmen pro Aktie zulassen. Damit können kleine Unternehmen theoretisch bis zu 90 Prozent ihrer Stammaktien zur Kapitalisierung abgeben, ohne den Einfluss auf ihr Unternehmen zu verlieren.

Mehr Digitalisierung, mehr Bausparen
Vor allem in Sachen Digitalisierung will das Gesetz den Kapitalmarkt umkrempeln: Das Gesetz über elektronische Wertpapiere soll künftig auch für elektronische Aktien gelten, Namensaktien sollen sowohl als Zentralregister- als auch als Kryptowertpapiere registriert und ausgegeben werden können. Ziel ist es, Deutschland als Standort für Blockchain-Technologie attraktiver zu machen und die Sicherheit von Investitionen in Kryptowährungen durch Zwischenverwahrung und andere Maßnahmen zu erhöhen.

Um den neuen Umgang mit digitalen Wertpapieren und digitalen Vermögenswerten zu erleichtern, werden zudem die Rahmenbedingungen für digitale und englischsprachige Prozesse bei der Finanzmarktaufsicht Bafin modernisiert. Aber auch traditionellere Anleger dürften die Verbesserungen beim Beteiligungs- und Bausparen begrüßen: Durch die Verdoppelung der Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage auf 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für Lebensgemeinschaften erhalten mehr Menschen die staatliche Förderung beim Beteiligungs- und Bausparen.

Digitalisierung, Bürokratieabbau und Internationalisierung
Im Kern hilft das Zukunftsfinanzierungsgesetz vor allem jungen, kleinen und mittleren Unternehmen dabei, sich finanziell besser aufzustellen und früher am Kapitalmarkt partizipieren zu können. Doch auch die Gesamtwirtschaft profitiert von den Änderungen durch das Gesetz: Deutschland wird als Finanzstandort gestärkt, Unternehmen erhalten die Möglichkeit, die durch die Steuerentlastung gewonnenen Mittel zu reinvestieren und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Vor allem aber macht das Gesetz Deutschland agiler und moderner in seinen Möglichkeiten, sich auf dem internationalen Kapitalmarkt zu behaupten.

Als Unternehmen legt die DKW KapitalWert AG großen Wert darauf, die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzubinden und schnell auf innovative Strömungen zu reagieren. Die Immobilienwirtschaft nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten, gehört zu den identitätsstiftenden Merkmalen des Unternehmens. Die Änderungen des Zukunftsfinanzierungsgesetz erleichtern kleineren Unternehmen vieles, was bei der DKW bereits Alltag ist. Durch die Vereinfachung der Kapitalmarktprozesse erhalten weitere Unternehmen Zugang zum Kapitalmarkt – und werden schon bald zu starken Partnern für morgen.